Verpachten Sie Ihr Dach!
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Welche Dachflächen sind geeignet?
Die Dachfläche(n) besitzt eine Mindestgröße von 1.000m².
Die Maximalgröße des Daches beträgt 18.000m², wobei größere Dachflächen individuell zu prüfen sind, denn auch dann ist eine Vollbelegung mit Photovoltaik machbar. Es sind alle Dachflächen geeignet, welche eine Ost-, Süd- oder Westausrichtung besitzen. Dachflächen mit einer besonders flachen Neigung in Nordausrichtung können auch geeignet sein..
Vorausetzungen
Sie sind Eigentümer des Grundstücks.
Vorab
Es wird zunächst eine Machbarkeitsprüfung zur Installation einer Photovoltaikanlage durchgeführt. Diese beinhaltet unter anderem das Einholen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, die Bauseitige statische Überprüfung der Belastbarkeit des Gebäudes, die Technische Überprüfung des Blitzschutzes und der Überspannungsschutztechnik und eine Netzverträglichkeitsprüfung.
Kosten
Der Pächter trägt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaikanlage entstehen.
Dienstbarkeit
Der Verpächter verpflichtet sich eine beschränkte Dienstbarkeit zu Lasten des Grundbesitzes zu bewilligen und zu beantragen.
Laufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt 30 Jahre nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage.
Pacht
Es wird ein einmaliges Nutzungsentgelt (upfront) gezahlt. Alternativ kann eine Photovoltaik-Anlage, inklusive der dazugehörigen Nebenanlagen
und Kabelleitungen, auf einer Dachfläche nach Wahl des Verpächters errichtet werden.
Wie geht es weiter?
Senden Sie eine Interessenbekundung mit Rufnummer und ggf. einem Foto des Gebäudes an dach@binagmbh.de.
Telefonische Vorabauskünfte erhalten Sie unter 034299 / 709621.